Impressum & Kontakt

 

 

 

 

Herausgeber


Moritz Rabe
(Natürliche Person lt. §1 BGB)

 

Telefon: HTC Wildfire


E-Post: motz@moritzrabe.de
Weltnetz: http://www.moritzrabe.de

 

Bundeskanzler: Angela Merkel
 

 

 

 

Haftungshinweis:


Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links - die Inhalte der gelinkten Seite ggfs. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landgericht Hamburg - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von den Inhalten der gelinkten Seiten distanziert. Darum erkläre ich hiermit: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehme ich keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

     Webseitenbetreiber müssen grundsätzlich bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Angaben zum Anbieter der Seiten online stellen (Impressumspflicht). Im Rahmen dieser Pflicht zur Anbieterkennzeichnung treten jedoch zahlreiche Fragen auf, Verstöße gegen die Impressumspflicht werden massenhaft abgemahnt.Der folgende Beitrag soll dabei helfen, rechtliche Risiken und Abmahnungen für Webseitenbetreiber zu vermeiden.Was ist ein Impressum? Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung ergibt sich aus § 5 TMG sowie § 55 RStV. Hintergrund dieser Impressumspflicht ist, dass die Nutzer der Seite wissen sollen, mit wem sie es zu tun haben. Zudem muss eine ladungsfähige Anschrift vorhanden sein, damit rechtliche Ansprüche gegen einen Seitenbetreiber notfalls gerichtlich durchgesetzt werden können. Der Begriff „Impressum“ stammt ursprünglich aus dem Presserecht, hat sich aber auch für Webseiten eingebürgert, die nicht dem Bereich der Presse zuzuordnen sind, etwa für Online-Shops, Unternehmenswebseiten oder halbprivate Webseiten. Können Verstöße gegen die Impressumspflicht abgemahnt werden? Verstöße gegen die Impressumspflicht wurden in den letzten Jahren tausendfach abgemahnt. Danach benötigt ein Impressum, wer (regelmäßig) journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellt, die zur Meinungsbildung beitragen können. Was dies in der Praxis bedeutet, ist hingegen schwer zu sagen. Sind beispielsweise Blogger Anbieter regelmäßiger journalistischer Inhalte? Wenn ja, trifft dies für alle Blogger zu oder nur für die Guten? Was ist mit den so genannten Katzencontent-Seiten? Und wer beurteilt, ob Inhalte belanglos sind oder die Grenze zum journalistisch „wertvollen“ Inhalt erreicht ist? All diese Fragen sind momentan gerichtlich nicht oder nicht abschließend geklärt. Grundsätzlich ist ein Impressum also jedem Seitenbetreiber zu empfehlen, der seine Website nicht zu rein privaten Zwecken betreibt. Impressum auch für private Webseiten? Rein private Webseiten sind zunächst von der Impressumspflicht ausgenommen. § 5 TMG spricht von geschäftsmäßigen Online-Diensten, die ein Impressum benötigen. Auch § 55 RStV geht davon aus, dass bei Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist. Hier gibt es aber zwei Punkte zu beachten: Zum einen ist die Rechtsprechung sehr streng bei der Einordnung einer Website in Bezug auf unternehmerisches bzw. geschäftsmäßiges Handeln. Schon ein Werbebanner oder die Teilnahme an einem Affiliat-Programm kann dazu führen, dass eine Website nicht mehr als rein privat gilt. Wer also Werbebanner oder Partnerprogramme auf seiner Seite laufen lässt, sollte ein Impressum aufnehmen. Dies gilt auch, wenn mit der Werbung keine oder minimale Umsätze generiert werden...

Auf Diamanten wächst nichts.

Auf Mist aber wachsen Blumen!